AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Kursen des HebammenKontor Bremen

vertreten durch Judith Pieper, Isabel Müller, Anna Südkamp, Anneke Loerts

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Kurse, die von den Hebammen des HebammenKontor angeboten werden.

2. Kursanmeldungen

2.1 Die Kursanmeldungen erfolgen ausschließlich über das Online-Anmeldeformular auf der Website www.hebammenkontor.de unter „Kursanmeldungen“. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen und durch Klicken des Buttons „jetzt zahlungspflichtig anmelden“ zu übermitteln. Es handelt sich hierbei um ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt zustande durch Eingang der Anmeldebestätigung an die in dem Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse. Erst nach Erhalt dieser Anmeldebestätigung ist die Kursbuchung verbindlich.

2.2 Die genauen Leistungen des Hebammenkontor richten sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website www.hebammenkontor.de.

2.3 Die Kursleitung ist berechtigt, die Leistungen persönlich oder durch eine von ihr gewählte Ersatzperson zu erbringen. Kann ein Termin nicht stattfinden, etwa aus gesundheitlichen Gründen, kann sie den Termin durch eine Ersatzperson durchführen lassen oder einen Ersatztermin anbieten. Bei Kursausfall werden die Teilnehmerinnen unverzüglich per E-Mail benachrichtigt. Die Kursleitung behält sich ebenfalls vor, statt Mitteilung der Absage einen Ausweichtermin zu bestimmen, der unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für die Teilnehmerinnen zumutbar sein muss. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Zahlung der Kursgebühr bestehen

2.4 Die Kursleitung behält sich vor, bei Nichterreichen der in der Kursbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl oder aus zwingenden Gründen (etwa Krankheit) eine Veranstaltung vollständig abzusagen. In beiden Fällen erhalten die Teilnehmerinnen eine etwaig bereits geleistete Kursgebühr zurück.

3. Zahlung der Kursgebühr

3.1 Nach Erhalt der Anmeldebestätigung per E-Mail ist die Kursgebühr zu dem in der Anmeldebestätigung genannten Termin auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Die Gebühr ist spätestens drei Wochen vor Kursbeginn zu zahlen.

3.2 Ein Kurs gilt auch bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen so lange als Selbstzahlerkurs, bis die Voraussetzungen für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse von der Teilnehmerin erbracht wurden (Mitteilung sämtlicher erforderlicher Daten, Quittierung der Teilnahme).

3.3 Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, werden von der jeweiligen Kursleitung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Teilnehmerin quittiert jede Kursstunde, an der sie teilgenommen hat, mit ihrer Unterschrift. Nicht wahrgenommene Kursstunden können nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden und werden der Teilnehmerin mit EUR 10,00 pro Kursstunde privat in Rechnung gestellt.

3.4 Die Kursleitung übernimmt keine Gewähr für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung der Teilnehmerin. 

3.5 Kurse, die grundsätzlich nicht zum Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen zählen (zum Beispiel Babymassage, Schwangerenyoga und andere), werden von der Teilnehmerin als Selbstzahlerkurse gebucht. In der jeweiligen Kursbeschreibung ist angegeben, ob es sich um einen Selbstzahlerkurs handelt.

3.6 Privat versicherte Teilnehmerinnen erhalten nach Kursende eine Rechnung. Die Kursgebühr richtet sich nach der aktuellen Bremischen Gebührenverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger.

3.7 Wird die Kursgebühr trotz Mahnung per E-Mail und angemessener Fristsetzung nicht rechtzeitig gezahlt, so ist die Kursleitung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mit der durch die Kursleitung per E-Mail mitgeteilten Stornierung der Anmeldung hat die Teilnehmerin ihren Anspruch auf Teilnahme verloren.

3.8 Partner gelten immer als Selbstzahler. Auf Anfrage wird nach Kursende eine Quittung über die Partnergebühr erstellt.

4. Kündigung des Vertrages/Widerruf

4.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 626 627 BGB) bleibt für beide Seiten bestehen.

4.2 Ein Widerrufsrecht steht den Teilnehmerinnen nicht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

5. Haftung

5.1 Die Kursleitung haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Kursleitung ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Kursleitung. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

5.2 Eine Haftung für die Garderobe und das Eigentum der Teilnehmerin wird ausgeschlossen.

6. Verhaltens- und Mitwirkungspflichten

6.1 Die Kursleitung ist gegenüber den Teilnehmerinnen während der Dauer und im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung weisungsbefugt. Um allen Teilnehmerinnen die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zum laufenden Kurs für die Teilnehmerinnen nur bis zum Kursbeginn möglich. Einen Anspruch auf späteren Zugang zu oder einer Teilnahme an einer bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

6.2 Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und ihr Kind. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, vor der Veranstaltung die Kursleitung über etwaige gesundheitliche Probleme oder etwaige Erkrankungen zu informieren, damit die Kursleitung sie entsprechend vor Schaden bewahren kann. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin während eines Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt eine normale durchschnittliche psychische und physische Belastbarkeit der Teilnehmerin voraus. Die Teilnehmerin erkennt an, dass sie vollauf für ihre körperliche und geistige Konstitution selbst verantwortlich ist. Sie überprüft selbst, ggf. durch eine/n Arzt/Ärztin, ob diese/r unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse des Kurses ihr die Teilnahme erlaubt.

6.3 Die Kursleitung kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Teilnehmerin ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung der Kursleitung den Kursablauf nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder die Teilnehmerin sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält die Kursleitung den Anspruch auf die Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, sofern diese entstanden sind.

7. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der für den Abschluss des Vertrages erforderlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Geburtsdaten, Versicherungsdaten) erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Erfüllung der gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1. S. 1 lit. b DS-GVO. Weitere Informationen sind unserer Datenschutzerklärung und den Hinweisen nach Art. 13, 14 DS-GVO zu entnehmen.